Entlohnung
Die
Aussagen der Frauen zur Frage, ob und wie sie für die von
ihnen geleistete Arbeit entlohnt wurden, zeigen verschiedene
Handhabungen auf. In der Anfangszeit bekamen die Deportierten
keinen Lohn. In späteren Jahren erhielten sie manchmal
einen kleinen Geldbetrag, von dem allerdings ein Teil für
Miete und Verpflegung abgezogen wurde. Beispiele
aus den Textpassagen:
Wir
haben kein Geld bekommen, nur das Essen.
Grundsätzlich
keine Entlohnung, trotz 12 bis 15 Stunden [Arbeit] am Tag.
Die
ersten drei Jahre nichts, dann ein paar Rubel.
Auf
[der] Sowchose kein Lohn, nur das Essen und das Brot. Im Hüttenwerk
Frunze [ein] Hungerlohn, allerdings nur auf dem
Papier, denn vom Lohn wurde ein Anteil für das Lagerpersonal
abgezogen, so dass meistens kein Lohn, sondern Schulden blieben.
Taschengeld.
Ab und zu reichte es für ein Glas Sonnenblumen[kerne].
Es hat vielleicht dreimal für ein kleines Glas Milch gereicht,
russische Frauen brachten etwas in den Lagerhof.
Entlassung
Im
April 1945 hatte die sowjetische Führung die Massendeportationen
abgebrochen. In den sowjetischen Arbeitslagern sollten Alte,
Schwerkranke und Frauen mit Kindern jetzt aussortiert und nach
Deutschland zurückgeschickt werden. Denn sie waren nur
begrenzt oder gar nicht zur Arbeit einsetzbar und stellten daher
für die UdSSR nur eine Belastung dar. Auf dieser Grundlage
wurden seit Sommer 1945 auch 13 Mädchen und Frauen aus
der Gruppe der deportierten Zeitzeuginnen entlassen. Bis Ende
1948 kamen nach und nach weitere 43 Frauen frei. Gut ein Drittel
der 134 Frauen musste jedoch fünf Jahre und mehr in den
Lagern ausharren. (30 Frauen machten keine Angabe.)
Nach
ihrer Entlassung wurde von den insgesamt 134 deportierten Frauen
dieser Befragung 47, d.h. etwa ein Drittel, in die SBZ/DDR geschickt.
Von den aus Siebenbürgen/Rumänien stammenden 61 Frauen
durften lediglich 38 nach Hause zurückkehren, da sich die
rumänische Regierung zeitweise gegen die Repatriierung
der Rumäniendeutschen gesperrt hatte. Auch in der siebenbürgischen
Heimat hatte sich inzwischen vieles verändert. So suchte
eine der Heimkehrerinnen ihre Eltern vergebens, weil diese inzwischen
selbst zur Zwangsarbeit in die ostrumänische Baragan-Steppe
deportiert worden waren. Drei Frauen kehrten nach ihrer Entlassung
in die polnisch verwalteten Gebiete und eine Frau ins Memelgebiet
zurück. (17 Frauen machten keine Angaben.)
In
welcher körperlichen Verfassung die Frauen nach ihrer Entlassung
waren, illustrieren einige Textpassagen:
Entlassung
November 1946 als Kranke im Viehwaggon. Viele Menschen verstarben
noch unterwegs.
Ich wurde entlassen am 23. Dezember 1947 als Schwerkranke:
Rheuma, Arthrose, Herzrhythmusstörung.
[Wir kamen an] in Sackkostümen. Viehwaggon bis Frankfurt/Oder,
dann Krankenhaus
Bautzen, ein halbes Jahr. TBC, Ruhr, Gewicht 37 Kilogramm, 1,74
Meter groß.
Nach zwei Jahren wurde ich dann, [zusammen] mit vielen
anderen Kranken, mit 37 Kilogramm und 1,74 Meter groß,
in die damalige Ostzone geschickt.
Entschädigung
Von
den 134 deportierten Frauen haben 47 eine Entschädigung
für die Lagerzeit erhalten. Die Beträge wurden seit
1952 ausgezahlt, in zehn Fällen erst nach 1990 durch die
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn.
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