Schicksale vertriebener Frauen - Kapitel 4{5}

Deportation und Lager
Herkunftsorte n Transport n Überleben im Lager
n
Zwangsarbeit n Entlassung

   
 


 

Entlohnung

Die Aussagen der Frauen zur Frage, ob und wie sie für die von ihnen geleistete Arbeit entlohnt wurden, zeigen verschiedene Handhabungen auf. In der Anfangszeit bekamen die Deportierten keinen Lohn. In späteren Jahren erhielten sie manchmal einen kleinen Geldbetrag, von dem allerdings ein Teil für „Miete“ und Verpflegung abgezogen wurde. Beispiele aus den Textpassagen:

„Wir haben kein Geld bekommen, nur das Essen“.
„Grundsätzlich keine Entlohnung, trotz 12 bis 15 Stunden [Arbeit] am Tag“.
„Die ersten drei Jahre nichts, dann ein paar Rubel“.

„Auf [der] Sowchose kein Lohn, nur das Essen und das Brot. Im Hüttenwerk ‚Frunze’ [ein] Hungerlohn, allerdings nur auf dem Papier, denn vom Lohn wurde ein Anteil für das Lagerpersonal abgezogen, so dass meistens kein Lohn, sondern Schulden blieben.“

„Taschengeld. Ab und zu reichte es für ein Glas Sonnenblumen[kerne]. Es hat vielleicht dreimal für ein kleines Glas Milch gereicht, russische Frauen brachten etwas in den Lagerhof.“

Entlassung

Im April 1945 hatte die sowjetische Führung die Massendeportationen abgebrochen. In den sowjetischen Arbeitslagern sollten Alte, Schwerkranke und Frauen mit Kindern jetzt aussortiert und nach Deutschland zurückgeschickt werden. Denn sie waren nur begrenzt oder gar nicht zur Arbeit einsetzbar und stellten daher für die UdSSR nur eine Belastung dar. Auf dieser Grundlage wurden seit Sommer 1945 auch 13 Mädchen und Frauen aus der Gruppe der deportierten Zeitzeuginnen entlassen. Bis Ende 1948 kamen nach und nach weitere 43 Frauen frei. Gut ein Drittel der 134 Frauen musste jedoch fünf Jahre und mehr in den Lagern ausharren. (30 Frauen machten keine Angabe.)

Nach ihrer Entlassung wurde von den insgesamt 134 deportierten Frauen dieser Befragung 47, d.h. etwa ein Drittel, in die SBZ/DDR geschickt. Von den aus Siebenbürgen/Rumänien stammenden 61 Frauen durften lediglich 38 nach Hause zurückkehren, da sich die rumänische Regierung zeitweise gegen die „Repatriierung“ der Rumäniendeutschen gesperrt hatte. Auch in der siebenbürgischen Heimat hatte sich inzwischen vieles verändert. So suchte eine der Heimkehrerinnen ihre Eltern vergebens, weil diese inzwischen selbst zur Zwangsarbeit in die ostrumänische Baragan-Steppe deportiert worden waren. Drei Frauen kehrten nach ihrer Entlassung in die polnisch verwalteten Gebiete und eine Frau ins Memelgebiet zurück. (17 Frauen machten keine Angaben.)

In welcher körperlichen Verfassung die Frauen nach ihrer Entlassung waren, illustrieren einige Textpassagen:

„Entlassung November 1946 als Kranke im Viehwaggon. Viele Menschen verstarben noch unterwegs“.
„Ich wurde entlassen am 23. Dezember 1947 als Schwerkranke: Rheuma, Arthrose, Herzrhythmusstörung“.
„[Wir kamen an] in Sackkostümen. Viehwaggon bis Frankfurt/Oder, dann Krankenhaus
Bautzen, ein halbes Jahr. TBC, Ruhr, Gewicht 37 Kilogramm, 1,74 Meter groß“.
„Nach zwei Jahren wurde ich dann, [zusammen] mit vielen anderen Kranken, mit 37 Kilogramm und 1,74 Meter groß, in die damalige Ostzone ge
schickt“.

Entschädigung

Von den 134 deportierten Frauen haben 47 eine Entschädigung für die Lagerzeit erhalten. Die Beträge wurden seit 1952 ausgezahlt, in zehn Fällen erst nach 1990 durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn.

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